Abkommen zum Waffentransport zwischen Tirol und Bayern

Abkommen zwischen Freistaat Bayern und Republik Österreich vom 28.6.2002 / 10.10.2003

Wie bei Sportschützen bekannt brauchen wir im Ausland den Europäischen Feuerwaffenpass, Ausnahme Freistaat Bayern, hier gibt es ein Abkommen. BITTE dieses Schreiben mitführen.

Dieses Abkommen gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen: Es müssen alle Bedingungen für Republik Österreich erfüllt sein, Grund der Reise, Einladung der Veranstaltung mitführen, Waffentransport den Bestimmungen für Freistaat Bayern einhalten, Waffe in geschlossenem Behältnis (Waffenkoffer versperrt), Keine Munition im Waffenkoffer auch keine Luftmunition. Waffenkoffer nach Möglichkeit in den Kofferraum.

Diese Bestimmungen gelten auch wenn nur übers Deutsche Eck gefahren wird.
Dieses Schreiben BITTE mitführen. 

Zurück